Rechtsprechung
VG Dresden, 05.07.2007 - 5 K 1001/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Dresden, 28.07.2010 - 5 L 333/10
Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung der Klassenstufe …
Die Befugnis zur Aufhebung bzw. Teilaufhebung einer Schule steht trotz des Wortlauts ("kann") nicht im Ermessen der obersten Schulaufsichtsbehörde, der nach vorheriger Prüfung durch den Schulträger gemäß § 24 Abs. 3 Sätze 1 und 2 SchulG die Verantwortung für den Fortbestand oder die Aufhebung einer öffentlichen Schule im Einzelfall maßgeblich obliegt (vgl. a. BVerwG, Beschl. v. 24.2.2006, SächsVBl. 2007, 10; SächsOVG, Beschl. v. 26.06.2000, 2 BS 117/00, [...]; Beschl. v. 10.05.1996, 2 S 253/96; Beschl. v. 19.08.2002, 2 BS 330/02 , [...];… VG Dresden, Urt. v. 8.3.2000, 5 K 1476/99; Beschl. v. 5.7.2007, 5 K 1001/07).